Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussung
Wenn Kinderalimente nicht oder nur unregelmässig bezahlt werden, bietet das Sozialamt für dem im Urteil festgelegten obhutsberechtigten Elternteil oder dem mündigen Kind Hilfe beim Inkasso oder beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge.
Bevorschussung
Die Alimente werden dem alimentenberechtigten Kind und der/dem Jugendlichen vom Sozialamt Buchs als Vorschuss ausbezahlt. Das Sozialamt fordert das Geld dann bei der oder dem Unterhaltspflichtigen direkt ein. Die Höhe der Vorschüsse hängt einerseits ab von der Höhe der im Gerichtsurteil oder in einem von der Vormundschafts-/Kindesschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag festgesetzten Unterhaltsbeiträge (Alimente). Zudem spielen das Einkommen und das Vermögen des obhutsberechtigten Elternteils (sowie des Stiefelternteils, des Konkubinatspartners oder des eingetragenen Partners) eine Rolle. Übersteigt dieses eine bestimmte Grenze, so reduzieren sich die monatlichen Vorschüsse. Ab einer bestimmten Höhe sind keine Vorschüsse mehr möglich. Die Vorschüsse sind gesetzlich in ihrer absoluten Höhe begrenzt. Zurzeit (ab 01.01.2025) beträgt die Alimentenbevorschussung maximal CHF 1’008.– pro Monat und pro Kind, selbst dann, wenn die geschuldeten Unterhaltsbeiträge gemäss Urteil oder Unterhaltsvertrag höher sind.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zivilrechtlicher Wohnsitz Stadt Buchs
- Rechtstitel vorhanden, z. B. Eheschutzurteil, Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung usw.
- Es besteht eine Unterhaltsverpflichtung für mind. ein Kind bzw. eine/n Jugendliche/n.
- Die Bevorschussung wird nur für die Zukunft ausgerichtet, nicht für bereits fällige Unterhaltsansprüche.
- Ehegattenansprüche können nicht bevorschusst werden.
Inkassohilfe
Für den allenfalls nicht bevorschussten Teil der Kinderalimente, für Kinderzulagen und für Frauenalimente bietet das Sozialamt Inkassohilfe an, allerdings nur in Verbindung mit einer Bevorschussung.
Anmeldung und Verfahren
Die Anmeldung erfolgt direkt am Schalter des Sozialamtes, bei welchem erste Fragen geklärt und einen Termin vereinbart wird. Die Fachperson vom Sozialamt klärt dann bei einem persönlichen Gespräch die Erfüllung der Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung ab. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verfügung, in welcher die Höhe der Alimentenbevorschussungen festgehalten sind.
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