Am Abstimmungssonntag zählt das gewählte Stimmbüro mit Unterstützung der gewählten Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler die eingegangenen Stimmzettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse der Abstimmungen werden im Schaukasten beim Rathaus sowie auf der Webseite der Stadt Buchs publiziert.
Die Stadtkanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Sollten Sie die Stimmunterlagen bis zum 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Stadtkanzlei.
Urnenöffnungszeiten und - standorte
Die Stimmabgabe an Wahl- und Abstimmungssonntagen ist von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr im Urnenlokal des Schulhaus Räfis und im Briefkasten Rathaus möglich.
- Sonntag von 9.00 bis 10.30 Uhr
Briefkasten Rathaus
- Briefkasten Rathaus St. Gallerstrasse 29471 Buchs
Schulhaus Räfis
- Schulhaus Räfis Churerstrasse 119 9470 Buchs
Wissenswertes rund um die Abstimmung in Buchs
Hier finden Sie ausgewählte Beiträge und Informationen rund um das Thema Abstimmungen.
Die Inhalte bieten Ihnen verständliches Hintergrundwissen, Orientierung und praktische Hinweise zu den Abstimmungen in Buchs.
Abstimmungsresultate einfach finden
Stadt Buchs
- Die Abstimmungsresultate von Buchs finden Sie unter Abstimmungen und Wahlen.
- Die Abstimmungsresultate von Buchs sind bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen nur Teilresultate.
Kanton St.Gallen
- Die Gesamtresultate der Vorlagen sind am Abstimmungstag auf der Homepage des Kantons St. Gallen abrufbar unter www.abstimmungen.sg.ch bei Sachabstimmungen oder www.wahlen.sg.ch bei Wahlen.
Bund
- Die Resultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch.
- Die Datenbank www.swissvotes.ch gibt Auskunft über die Vorlagen und die Resultate von mehr als 500 Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848.
- Über bevorstehende Abstimmungen und Wahlen finden Sie zudem auf der Informationsplattform www.ch.ch nähere Informationen.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben, können an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen sowie eidgenössische Initiativ- und Referendumsbegehren unterzeichnen. Für die Eintragung in ein Stimmregister melden Sie sich bitte über die zuständige Schweizer Vertretung an.
Personen aus dem Fürstentum Liechtenstein wenden sich an die Kantonale Ausweisstelle St. Gallen, Telefon +41 71 229 36 31.
Brieflich abstimmen
Wie stimme ich brieflich?
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende, graue Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie dem Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Stadtverwaltung Buchs eintreffen.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden. Am Donnerstag und Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag können die Stimmzettel während der Bürozeit in einem verschlossenen Kuvert persönlich auf der Stadtkanzlei (Büro 106) zusammen mit dem Stimmrechtsausweis abgegeben werden.
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