Auflagen für öffentliche Veranstaltungen

Ist eine Veranstaltung öffentlich zugänglich, sind nähere Abkärungen nötig. ​

Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.

Bewilligungen für Tombola, Lottoveranstaltungen etc. Für Veranstaltungen mit Geldspielen gelten besondere gesetzliche Regelungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht zu den entsprechenden Bestimmungen.

Wenn bei einem Fest Lasergeräte eingesetzt werden oder ein Schallpegel von mehr als 93 dB(A) erreicht wird, müssen verschiedene Vorschriften der eidgenössischen Schall- und Laserverordnung beachtet werden. Für solche Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.

Zuständige Abteilung

Stadtkanzlei