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Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je drei Mitgliedern des Stadtrates und des Ortsverwaltungsrates der Ortsgemeinde zusammen.
Präsident, Einbürgerungsrat
Vizepräsident, Einbürgerungsrat
Aktuarin, Einbürgerungsrat
Mitglied, Einbürgerungsrat
Mitglied, Einbürgerungsrat
Mitglied, Einbürgerungsrat
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