Stadtrat

Der vom Volk gewählte Stadtrat ist als Exekutive das oberste Führungsorgan der Stadtverwaltung. Er trifft sich alle zwei Wochen in der Regel am Montagabend zu seinen Sitzungen.

  • stellt Anträge an die Bürgerschaft
  • vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft
  • organisiert und führt die Verwaltung
  • bestellt Kommissionen
  • erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben
  • reicht Klagen ein, anerkennt Klagen, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab
  • setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft
  • vertritt die Stadt nach aussen
  • informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse
  • erfüllt alle weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
  • Präsidiales
  • Bau und Infrastruktur
  • Bildung
  • Gesellschaft und Gesundheit
  • Klima, Umwelt und Natur
  • Kultur und Freizeit
  • Sicherheit und Verkehr

Personen

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