Einschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Oberflächengewässern im gesamten Kanton

Aufgrund des schneearmen Winters und trockenen Frühjahrs sind die Wasserstände in den Oberflächengewässern und im Grundwasser im Kanton St. Gallen tief und sinken weiter. Zudem sind aufgrund des warmen und sonnigen Wetters die Wassertemperaturen überdurchschnittlich warm. Das Amt für Wasser und Energie als zuständige kantonale Stelle untersagt daher zum Schutz der Gewässer und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen auf gesamten Kantonsgebiet Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch ab sofort und bis auf Widerruf.

Wasserentnahmen aus stehenden Oberflächengewässern und aus Fliessgewässern auf dem gesamten Kantonsgebiet sind somit ohne Bewilligung untersagt.

Vom Verbot ausgenommen sind per 8. Juli 2026 der Bodensee, Walensee und Zürichsee, der Alpenrhein, der Rheintaler Binnenkanal, der Alte Rhein bei Diepoldsau und der Alte Rhein ab St. Margrethen, die Linth und der Linthkanal.

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