Feststellung Rechtsgültigkeit des Ergebnisses der kommu­nalen Abstimmung vom 28. September 2025

Am 28. September 2025 fand die kom­munale Abstimmung über die Vorlage betreffend Nachtragskredit «Renaturierung Farbbach» statt. Das Abstim­mungsresultat lautet wie folgt:

Ja                    1’228

Nein               1’679

Die Vorlage wurde mit 58 % abgelehnt.

Nachdem innert der 14-tägigen Beschwerdefrist beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen keine Beschwerde eingegangen ist, hat der Stadtrat in An­wendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) das endgültige Ergebnis der Abstimmung vom 28. September 2025 festge­stellt.