Sondernutzungsplan Parkhof/Rhyner
Der Stadtrat Buchs setzt den Sondernutzungsplan Parkhof/Rhyner per 1. Juni 2026 in Vollzug. Vorausgesetzt, es wird kein Rechtsmittel gegen die entsprechende Verfügung ergriffen, erlangt der Plan damit Rechtskraft.
Der Sondernutzungsplan wurde vom Stadtrat am 24. März 2025 erlassen und während der öffentlichen Planauflage vom 1. bis 30. April 2025 der Mitwirkung unterstellt. Innerhalb dieser Frist gingen keine Einsprachen ein. Eine erste Änderung des Sondernutzungsplans wurde am 26. Januar 2026 im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Am 2. Mai 2025 wurde der Sondernutzungsplan dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG) zur Genehmigung eingereicht. Mit Verfügung vom 11. Februar 2026 genehmigte das AREG den Sondernutzungsplan. Diese Genehmigung wurde den betroffenen Grundeigentümerinnen eröffnet.
Mit dem nun festgelegten Invollzugsetzungsdatum werden die Voraussetzungen für die Umsetzung der Planung geschaffen. Die im Zusammenhang mit dem Sondernutzungsplan angefallenen Gebühren werden den beteiligten Grundeigentümerinnen anteilsmässig in Rechnung gestellt.