Das Referendum gegen den Nachtragskredit «Kappeli» der Stadt Buchs ist zustande gekommen. Die Stadtkanzlei hat die Unterschriften geprüft und festgestellt, dass das erforderliche Quorum von 320 gültigen Unterschriften erreicht und diese fristgerecht eingereicht wurden. Der Stadtrat Buchs hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2022 das Zustandekommen des Referendums formell festgestellt. Sollten gegen diesen Beschluss innert Frist keine Rechtsmittel ergriffen werden, ist vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger am 25. September 2022 an der Urne über den Nachtragskredit in der Höhe von 450’000 Franken befinden werden. Mit dem Zustandekommen des Referendums wird der Stadtrat zur Durchführung der Abstimmung gesetzlich verpflichtet. Eine Anpassung oder ein Rückzug der Vorlage ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Der Nachtragskredit ist notwendig, damit ein redimensioniertes und kostengenaues Urnenabstimmungsprojekt bezüglich der Erweiterung der Schulanlage Kappeli erarbeitet werden kann. Der Bedarf zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum ist ausgewiesen und dringend notwendig. Ziel des Stadtrates ist es, dass der fehlende Schulraum kostenbewusst und zeitnah realisiert werden kann. Bei einer Ablehnung des Nachtragskredits müsste der gesamte Prozess nochmals gestartet werden. Erfahrungsgemäss werden vom Planungsstart bis hin zum Bezug der neuen Schulräumlichkeiten rund sieben Jahre benötigt. Ein Bezug der neuen Schulräumlichkeiten wäre also frühestens in sieben Jahren möglich. Dies ohne Berücksichtigung allfälliger Verfahrens- und Bauverzögerungen. Zudem müssten zusätzliche Kosten (Neuplanung, Provisorien, Transportkosten etc.) in Kauf genommen werden.