öffentliche Mitwirkung; Teilrevision Schutzverordnung – Wildruhezone Malbun

Vom 14. Juli 2026 bis zum 12. August 2026 ist die Bevölkerung eingeladen, Mitwirkungsbegehren über die digitale Mitwirkungsplattform E-Mitwirkung einzureichen:

www.mitwirken-buchs-sg.ch

Die Erfassung in der E-Mitwirkung ist einfach und hilft der Verwaltung bei der effizienten Auswertung. Alternativ können Mitwirkungsbegehren mit Antrag und Begründung nach wie vor auch in Papierform bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, St. Gallerstrasse 2, Postfach, 9471 Buchs, eingereicht werden.

Die Planunterlagen sind über die E-Mitwirkung abrufbar oder können im Rathaus Buchs, Bau und Infrastruktur (Büro Nr. 315), eingesehen werden.

Die Mitwirkungsbegehren werden geprüft und dem Stadtrat mit dem Planerlass vorgelegt.