Der Stadtrat hat am 18. Mai 2026 unter Berücksichtigung der Mitwirkung und in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgende Planauflagen erlassen:
Kantonsstrasse Nr. 1; Geh- und Radweg Knoten Haag – Knoten Werdenstrasse;
Neubau Brücke WBK Ochsensand
Teilstrassenplan
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom
26. Mai 2026 bis 24. Juni 2026 bei der Bauverwaltung im Rathaus Buchs (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf oder können auf der Internetseite der Stadt Buchs (www.buchs-sg.ch) abgerufen werden (Art. 41 Abs. 1 StrG).
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erlasse beim Stadtrat Buchs Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG).Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1; abgekürzt VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.