Planauflage; Teilstrassenplan Mountainbikeweg Malbun – Buchs

Der Stadtrat hat am 20. April 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgende Planauflage erlassen:

Teilstrassenplan Mountainbikeweg Malbun – Buchs

Gemeindeweg 2. Klasse, Nr. 771 / 772

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 5. Mai 2026 bis 3. Juni 2026 bei der Bauverwaltung im Rathaus Buchs (Büro Nr. 315), zur öffentlichen Einsichtnahme auf oder können auf der Internetseite der Stadt Buchs (www.buchs-sg.ch) abgerufen werden (Art. 41 Abs. 1 StrG).

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass beim Stadtrat Buchs Einsprache erhoben werden (Art. 45 StrG). Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1; abgekürzt VRP). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.