Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen; Öffentliche Planauflage

L-2578520.1

20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS Kieswerk und TS 283 Raststätte Ost GOFAST

– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

– Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1945, 1824, 1946 in der Gemeinde Sevelen

Koordinaten: 2756917 / 1222012 nach 2756464 / 1223735

L-2578528.1

20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS 283 Raststätte Ost GOFAST und TS 282 Raststätte West GOFAST

– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

– Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 1945, 1824, 1946 in der Gemeinde Sevelen

– Grabarbeiten im Bereich der Parzelle 1073 in der Gemeinde Buchs

Koordinaten: 2756464 / 1223735 nach 2756318 / 1223759

L-2578522.1

20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS 282 Raststätte West GOFAST und TS Fösera

– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

– Grabarbeiten im Bereich der Parzelle 1073 in der Gemeinde Buchs

Koordinaten: 2756318 / 1223759 nach 2756320 / 1223754

S-2577626.1

Transformatorenstation 283 Raststätte Ost GOFAST, Privat-Teil

(EW-Teil S-2577628)

– Neubau der TS Raststätte Ost GOFAST auf Parzelle 1946 (30036) in der Gemeinde Buchs

Koordinaten: 2756464 / 1223735

S-2577629.1

Transformatorenstation 282 Raststätte West GOFAST, Privat-Teil

(EW-Teil, S-2577627)

– Neubau der TS Raststätte West GOFAST auf Parzelle 1073 in der Gemeinde Buchs

Koordinaten: 2756318 / 1223759

S-2577628.1

Transformatorenstation 283 Raststätte Ost GOFAST, EW-Teil

(Privat-Teil S-2577626.1)

– Neubau der TS Raststätte Ost GOFAST auf Parzelle 1946 der Gemeinde Sevelen

– Standortbegründung liegt im Privat-Teil (Teil Gofast AG) bei

Koordinaten: 2756464 / 1223735

S-2577627.1

Transformatorenstation 282 Raststätte West GOFAST, EW-Teil

(Privat-Teil S-2577629.1)

– Neubau der TS Raststätte West GOFAST auf Parzelle 1073 der Gemeinde Buchs

– Standortbegründung liegt im Privat-Teil (Teil Gofast AG) bei

Koordinaten: 2756318 / 1223759

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die

Brüniger AG

Kasernenstrasse 95

7000 Chur

EVU-Beratung AG

Rietlistrasse 5

9403 Goldach SG

im Namen von

Elektrizitäts- und Wasserwerk Sevelen

Chirchgass 1

9475 Sevelen
 

GOFAST AG

Wiesenstrasse 10a

8952 Schlieren
 

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 26. Januar 2026 bis zum

24. Februar 2026 an folgenden Orten öffentlich aufgelegt:

  • Gemeindeverwaltung Sevelen, Hauptstrasse 54, 9475 Sevelen
  • Rathaus Buchs, Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, 9470 Buchs

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6515/b5ce819d5a online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Planvorlagen

Luppmenstrasse 1

8320 Fehraltorf