Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen; Öffentliche Planauflage

S-2604487.1

Transformatorenstation Langäuli

– Neubau der TS Langäuli auf Parzelle Nr. 2506 in der Gemeinde Buchs (SG)

Koordinaten: 2755000 / 1226902

S-2604499.1

Transformatorenstation VfA

– Neubau der TS VfA auf Parzelle 2506 in der Gemeinde Buchs (SG)

Koordinaten: 2755000 / 1226897

S-2604876.1

Transformatorenstation VfA H2 Wasserstoffproduktionsanlage

– Erstellen einer Wasserstoffproduktionsanlage auf der Parzelle 2506 in der Gemeinde Buchs (SG)

– Erstellen eines Zauns

Koordinaten: 2754923 / 1226931

L-2604884.1

24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS VfA und TS VfA H2

– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

Koordinaten: von 2755000 / 1226897 nach 2754923 / 1226931

L-2604883.1

24 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk UW Buchs (SAK) und der Schaltstation TS Langäuli

– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

Koordinaten: von 2755056 / 1226775 nach 2755000 / 1226902

L-2609636.1

24 KV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen TS VfA und TS Langäuli

– Erstellung einer neuen MS-Kabelleitung

Koordinaten: von 2755000 / 1226897 nach 2755000 / 1226902

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die

Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs

Grünaustrasse 31

9470 Buchs SG 1

VFA Verein für Abfallentsorgung

Langäulistrasse 24

9470 Buchs SG

die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 23. März 2026 bis zum 6. Mai 2026 im Rathaus Buchs, Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, 9470 Buchs öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf

https://esti-consultation.ch/pub/6882/9837e5c2d4 online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat

Planvorlagen

Luppmenstrasse 1

8320 Fehraltorf