Zustandekommen fakultatives Referendum Nachtragskredit „Kappeli“

Zustandekommen eines Refe­rendumsbegehrens
(Art. 27 RIG, Art. 16 GO)

Gegen den Beschluss des Stadtrats vom 16. Mai 2022 über den Nachtragskredit für die Überarbeitung des Abstimmungsprojekts Kappeli (zusätzliche Honorarkosten) in der Höhe von CHF 450’000.00 ist das Referendum ergriffen worden.

Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat erge­ben:

eingereichte Unterschriften                             474

davon ungültige                                                   15

gültige Unterschriften                                        459

Quorum für das Zustandekommen                 320

Der Stadtrat stellt fest, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen ist.

Die Urnenabstimmung findet am 25. September 2022 statt.

Rechtsmittel:

Gegen vorstehenden Entscheid kann innert 14 Tagen Rekurs beim Departement für Inneres des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden (Art. 43bis Abs. 1 lit. a VRP).