Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
(Art. 27 RIG, Art. 16 GO)
Gegen den Beschluss des Stadtrats vom 16. Mai 2022 über den Nachtragskredit für die Überarbeitung des Abstimmungsprojekts Kappeli (zusätzliche Honorarkosten) in der Höhe von CHF 450’000.00 ist das Referendum ergriffen worden.
Die Prüfung des Referendumsbegehrens hat ergeben:
eingereichte Unterschriften 474
davon ungültige 15
gültige Unterschriften 459
Quorum für das Zustandekommen 320
Der Stadtrat stellt fest, dass das Referendumsbegehren zustande gekommen ist.
Die Urnenabstimmung findet am 25. September 2022 statt.
Rechtsmittel:
Gegen vorstehenden Entscheid kann innert 14 Tagen Rekurs beim Departement für Inneres des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden (Art. 43bis Abs. 1 lit. a VRP).