Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten oder Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln?
Melden Sie sich beim Zivilstands Ihres Wohnorts. Falls Sie beide nicht am gleichen Ort wohnhaft sind, können Sie sich wahlweise bei einem für Ihren Wohnort zuständigen Zivilstandsamt melden.
Für die Gemeinden in der Region Werdenberg ist das regionale Zivilstandsamt Werdenberg in Buchs zuständig. Unsere Büros befinden sich im ersten Stock des Stadthauses.
Wir bitten um telefonischen Erstkontakt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung (erhältlich beim Zivilstandsamt Werdenberg)
- Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie ihren zivilen Wohnsitz nicht im Kanton St. Gallen haben)
- Identitätsnachweis: Dieser ist durch ein amtliches heimatliches Ausweisdokument mit Foto (z.B. Reisepass, Identitätskarte) zu erbringen
- für ausländische Personen: Das Zivilstandsamt informiert Sie gerne über allenfalls weitere benötigte heimatliche Dokumente
Ehevorbereitungsverfahren
Das Zivilstandsamt Werdenberg ist zuständig für das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren von Paaren, bei welchen mindestens eine Person ihren gesetzlichen Wohnsitz im Zivilstandskreis Werdenberg (Wartau SG, Sevelen SG, Buchs SG, Grabs SG, Gams SG oder Sennwald SG) hat.
Beim Ehevorbereitungsverfahren ist die persönliche Anwesenheit des Brautpaares auf dem Zivilstandsamt erforderlich. Das Ehevorbereitungsverfahren dient der Feststellung der Personalien und der Identität des Paares, der Prüfung der Ehevoraussetzungen und der Festlegung der Namensführung nach der Eheschliessung.
Ist die Verständigung in deutscher Sprache nicht gewährleistet, muss unter Beachtung der Ausstandsregeln (Art. 89 Abs. 3 ZGB) eine sprachlich vermittelnde Person beigezogen werden.
Nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahren wird der Trauungstermin durch das Zivilstandsamt offiziell bestätigt.
Ort und Datum der zivilen Trauung
Trauungen werden in den offiziellen Traulokalen der Gemeinden im Kreis Werdenberg durchgeführt.
Die Zeremonien finden in der Regel am Freitagnachmittag statt. Ziviltrauungen an einem anderen Wochentag sind nach Rücksprache mit dem Zivilstandsamt möglich.
Trauungstermine sind grundsätzlich bis zu sechs Monate im Voraus buchbar. Für Trauungen im Schloss Werdenberg und im Gasthaus Traube ist eine frühere Reservierung möglich.
Die Terminvergabe erfolgt ausschliesslich telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter.
Samstagstrauungen
An sechs Samstagvormittagen (Mai bis Oktober) werden zusätzlich Trauungstermine vergeben. Diese finden ausschliesslich in Buchs SG oder auf dem Schloss Werdenberg in Grabs SG statt.
Samstagstrauungen 2026
08. August 2026
05. September 2026
03. Oktober 2026
Die letzte Trauung an einem Samstagvormittag findet jeweils um 11:30 Uhr statt.
Für Trauungen an einem Samstag fallen zusätzliche Gebühren an.
Wichtig
Für Eheschliessungen im Gasthaus Traube sowie dem Schloss Werdenberg werden die Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten direkt durch das Gasthaus Traube bzw. die Schlossverwaltung verrechnet.
Für weitere Auskünfte zu diesen Gebühren wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Stellen.
Trauung ausserhalb Werdenberg
Wünschen die Verlobten auf einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so stellt das Zivilstandsamt, welches das Vorbereitungsverfahren geleitet und abgeschlossen hat, eine elektronische Trauungsermächtigung aus.
Diese elektronische Trauungsermächtigung wird automatisch dem gewünschten Zivilstandsamt, welches die Trauung durchführen soll, weitergeleitet.
Gebühren
Die Gebühren für Ehevorbereitungen sowie Ziviltrauungen variieren von Fall zu Fall und sind im eidgenössischen Gebührentarif geregelt.
Gerne erteilt Ihnen das Zivilstandsamt telefonisch Auskunft über die Zusammensetzung der Gebühren.
Für Dienstfahrten in die jeweiligen auswärtigen Traulokale sowie auch für Trauungen in den ausserordentlichen Traulokalen (Schloss Werdenberg, das Tätschdachhaus Grabs SG sowie Gasthaus Traube in Buchs SG) wird eine zusätzliche Gebühr von jeweils CHF 50.00 verrechnet.
Für Samstagstrauungen wird ebenfalls ein Zuschlag von 100% auf die Trauungsgebühr sowie die Dienstfahrt und das ausserordentliche Traulokal verrechnet.
Ebenfalls verrechnen das Schloss Werdenberg sowie auch das Gasthaus Traube weitere Gebühren für die Benützung der entsprechenden Räumlichkeiten. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei den entsprechenden Lokalitäten.
Traulokale
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