Einbürgerung

Ihr Weg zum Schweizer Bürgerrecht

Sie möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben oder als Schweizer Bürgerin bzw. Bürger das Gemeindebürgerrecht von Buchs erhalten? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das Verfahren abläuft. Die Stadtkanzlei Buchs begleitet Sie dabei gerne.

Ordentliche Einbürgerung
Diese betrifft Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit längerer Zeit in der Schweiz leben. Das Gesuch wird von der Gemeinde, dem Kanton und dem Bund geprüft. Für eine Einbürgerung müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Erleichterte Einbürgerung
Eine erleichterte Einbürgerung ist möglich, wenn Sie beispielsweise mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind oder ein Elternteil das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Dieses Verfahren läuft in der Regel über das Staatssekretariat für Migration (SEM).

  • Das Einbürgerungsgesuch wird bei der Stadtkanzlei Buchs eingereicht.
  • Je nach Verfahren erfolgt eine Prüfung durch Gemeinde, Kanton und Bund.
  • Persönliche Gespräche vor Ort sind Teil des Prozesses.
  • Zuständig auf Gemeindeebene ist der Einbürgerungsrat.
  • Bei allen Instanzen fallen Gebühren an.

Das kantonale Einbürgerungsformular erhalten Sie direkt bei der Stadtkanzlei.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie geltenden Voraussetzungen, notwendigen Unterlagen und Gebühren.

Die Dauer hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem angewendeten Verfahren ab.

Bei der ordentlichen Einbürgerung ist in der Regel mit mindestens zwei Jahren zu rechnen.

Weitere Informationen

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um das Einbürgerungsverfahren – für ausländische wie auch für Schweizer Staatsangehörige. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die geltenden Gebühren.

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