Sie erwarten Nachwuchs oder sind bereits Eltern geworden?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Geburt und Registrierung.
Geburt eines Kindes - Was tun?
Pro Jahr kommen im Kreis Werdenberg ca. 1000 Kinder zur Welt. Die meisten Geburten erfolgen im Spital Grabs. Nebst dem Spital Grabs können Geburten auch in einem Geburtshaus oder zu Hause erfolgen.
Von Gesetzes wegen müssen Geburten innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt werden, welches im Anschluss die Beurkundung vornimmt. Es kann vorkommen, dass für die Beurkundung weitere heimatliche Dokumente der Kindseltern notwendig sind. Das Zivilstandsamt Werdenberg wird die Eltern entsprechend informieren.
Allgemeines
Mit der Eintragung der Geburt wird der qualifizierte Beweis (Art. 9 ZGB) über den Beginn der Rechtspersönlichkeit (Art. 31 Abs. 1 ZGB) geschaffen. Die lückenlose Erfassung aller auf dem Gebiet der Schweiz erfolgten Geburten wird durch die Anmeldepflicht sichergestellt. Eine Verletzung der Anmeldepflicht ist strafbar.
Hat die Geburt in einem Spital stattgefunden, so ist der Vorsteher des Spitals zur Anmeldung der Geburt verpflichtet.
Ist die Geburt nicht in einem Spital erfolgt, so sind zur Anmeldung der Geburt der Reihe nach verpflichtet: der bei der Niederkunft zugezogenen Arzt oder Ärztin, die Hebamme, jedes weitere medizinische Hilfspersonal, der Ehemann der Mutter, jede andere dabei zugegen gewesene Person und schliesslich die Mutter.
Bei Abgabe des Familienausweises im Original wird dieser im Anschluss an die Beurkundung der Geburt kostenlos nachgeführt.
Vor der Geburt
Sie erhalten vor der Geburt von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanmeldeformular. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und nehmen die grüne Geburtsanmeldung ins Spital mit oder legen dieses bei einer Hausgeburt der Hebamme vor.
Wenn Sie keinen schweizerischen Familienausweis besitzen, nehmen Sie mit dem für Ihren Wohnort zuständigem Zivilstandsamt Kontakt auf.
Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Anmeldung der Geburt beim entsprechenden Zivilstandsamt.
Wird Ihr Kind zu Hause geboren, melden Sie uns dies bitte innert drei Werktagen nach der Geburt.
Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, grüne Geburtsanmeldeformular sowie allenfalls den Familienausweis mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde.
Die Geburtsurkunde kann nur vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt werden. Personen, welche nicht im Kreis Werdenberg geboren wurden, nehmen somit bitte direkt mit dem Zivilstandsamt des Geburtsorts Kontakt auf.
Kindesanerkennung
Wenn die Kindseltern nicht miteinander verheiratet sind und
der Vater das Kind anerkennen will, informieren wir Sie gerne über die dafür notwendigen
Schritte.