Grundbuchgebühren und Steuern

Ob Grundbuchgebühren, Handänderungssteuer oder Grundstückgewinnsteuer:

Hier erfahren Sie, welche Kosten im Zusammenhang mit Grundbuchgeschäften entstehen können. Zudem informieren wir Sie über die Grundstückschätzung und geben Hinweise, an wen Sie sich bei Steuerfragen wenden können.

Für die Eintragung von Rechten und Lasten im Grundbuch sind gestützt auf die Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter und für die Durchführung von Grundstückschätzungen Gebühren zu entrichten. Löschungen im Grundbuch sind grundsätzlich gratis.

Bei Handänderungen und gewissen weiteren Transaktionen hat das Grundbuchamt gegenüber dem Rechtserwerber zusätzlich eine Handänderungssteuer zu veranlagen (Art. 241 ff. kantonales Steuergesetz).

Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen grundsätzlich die Gewinne, die aus Veräusserung von Grundstücken oder von Anteilen an solchen erzielt werden (vgl. Art. 130 ff. kantonales Steuergesetz). Das Grundbuchamt rät, die mutmassliche Höhe der Grundstückgewinnsteuer vorgängig berechnen zu lassen. Bei Fragen zur Grundstückgewinnsteuer wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt in St. Gallen.

Der Schenkungssteuer unterliegen freiwillige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Empfänger aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird (Art. 143 ff. kantonales Steuergesetz). Bei Fragen zur Schenkungssteuer wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt in St. Gallen.

Persönliche Beratung

Haben Sie Fragen zu einem bevorstehenden Grundbuchgeschäft, dann setzen Sie sich bitte persönlich mit dem Grundbuchverwalter in Verbindung – er berät Sie gerne. Für eine telefonische Voranmeldung ist er Ihnen dankbar.

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Zuständige Abteilung

Grundbuchamt