Grundstückschätzung

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung St.Gallen gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt.

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.
  • Ertragswert (Kapital, welches zum mittleren Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
  • Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.

Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung beilegen). Geschieht dies nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung, kann das Grundbuchamt die Schätzung anordnen.

Es besteht die Möglichkeit, beim Grundbuchamt eine Neuschätzung des Grundstücks oder Gebäudes zu beantragen, auch wenn die reguläre 10-jährige Schätzfrist noch nicht abgelaufen ist. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich der Wert der Liegenschaft aufgrund von baulichen Veränderungen, Marktveränderungen oder anderen wichtigen Umständen deutlich geändert hat. Ein entsprechender Antrag ermöglicht so eine zeitnahe Anpassung der Versicherungs- und Steuerwerte.

Zuständige Abteilung

Grundbuchamt