Handänderungen

Die Unterlagen zu den Handänderungen liegen während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Infrastruktur im Rathaus Buchs (Büro Nr. 315) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist dem Stadtrat einzureichen.

Hier finden Sie die Publikation der laufenden Handänderungen.

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Zuständige Abteilung

Grundbuchamt