Der Erhalt der Biodiversität ist übergeordnet gesetzlich vorgeschrieben sowie in der Stadt Buchs strategisch verankert.
Das Ressort Klima, Umwelt und Natur vereint alle Themen zu Natur- und Umweltschutz auf politischer Ebene. Die Natur- und Umweltkommission beschäftigt sich mit zugehörigen Fragestellungen sowohl strategischer als auch operativer Art.
Nebst seiner Beachtung bei städtischen Bauprojekten wird dem Erhalt der Biodiversität sowohl durch das Baurecht als auch durch Bauberatungen ein grosses Gewicht gegeben.
Invasive Neobiota
«Neobiota», oder auch «gebietsfremde Arten», sind Tiere (Neozoen), Pflanzen (Neophyten) oder Pilze (Neomyceten) , die durch menschliche Tätigkeiten in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes eingebracht werden – kurz also nicht-einheimische Arten. Davon sind die meisten willkommen oder gar nützlich. Ein kleiner Teil aber verursacht Schäden, z.B. die Verdrängung einheimischer Arten, die Beeinträchtigung der Ökosysteme, aber auch Gesundheitsprobleme beim Menschen oder ökonomische Schäden durch Ertragseinbussen oder Mehrkosten im Unterhalt. Diejenigen Neophyten, die Schäden verursachen, bezeichnet man als «invasiv». Sie sind nach internationalen Abkommen und nationaler Gesetzgebung zu bekämpfen. Und dies stellt momentan eine der grössten Herausforderungen im Naturschutz dar.
Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen können einen Beitrag dazu leisten, indem sie Neophyten auf ihren Flächen fachgerecht entfernen und entsorgen, und wenn möglich durch ökologisch wertvolle einheimische Pflanzen ersetzen. Hinweise hierzu stellt das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen zur Verfügung.
Schutzverordnung
Die Schutzverordnung der Stadt Buchs bezweckt die Erhaltung der geschichtlichen, der architektonisch- städtebaulichen, der naturkundlichen und landschaftlichen Schutzgegenstände der Gemeinde Buchs. Sie regelt unter anderem also den Schutz von Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, Lebensräumen, Landschaftsschutzgebieten sowie Hecken, Feld- und Ufergehölzen. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision erfolgt eine Totalrevision der Schutzverordnung.
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