Abmeldung

Sie verlassen die Stadt Buchs?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bei uns abmelden.

Ein Wegzug innerhalb der Schweiz kann mittels persönlicher Vorsprache aller wegziehenden volljährigen Personen (bei Ehepaaren bitten wir um eine gemeinsame Vorsprache) bei uns am Schalter gemeldet werden oder kann, wenn alle Voraussetzungen für einen Online-Umzug erfüllt sind, via eUmzugCH durchgeführt werden.

In jedem Fall und zwingend nötig ist die persönliche Vorsprache aller wegziehenden volljährigen Personen (bei Ehepaaren bitten wir um eine gemeinsame Vorsprache) bei uns am Schalter bei einem Wegzug ins Ausland.

Im Falle einer persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihre Schweizer Identitätskarte, Ihren Schweizer Reisepass oder (für Ausländer) Ihren Schweizer Aufenthaltsausweis mit.

Zuständige Abteilung