Abstimmungsunterlagen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist berechtigt, an der Abstimmung teilzunehmen.

Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag das Stimmmaterial. Bei Proporzwahlen, bei zweiten Wahlgängen sowie bei am gleichen Tag stattfindenden weiteren Abstimmungen beträgt die Frist zehn Tage.

Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmausweis und dem Stimmzettel.

Sie haben die Unterlagen nicht erhalten, verloren oder einen Stimmzettel falsch ausgefüllt? Kein Problem – Sie können das Stimmmaterial bei uns nachbestellen.

  • Falls Sie als Auslandschweizer die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen (+41 58 229 88 88).
  • Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, welche Unterlagen wir Ihnen zustellen sollen.
  • Nach Eingang Ihrer Bestellung sendet Ihnen die Stadtkanzlei die gewünschten Unterlagen per Post zu. Nachbestellungen müssen spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag bei uns eingehen. Ansonsten können wir die rechtzeitige Zustellung nicht garantieren.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Stimme nur einmal abgeben dürfen und mehrere Stimmzettel der gleichen Vorlage die Abstimmung ungültig machen, wenn sie unterschiedlich ausgefüllt sind.

Zuständige Abteilung