Baubewilligungsverfahren

Die Erstellung, Änderung und Beseitigung von Bauten und Anlagen bedürfen gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz einer Bewilligung.

Bewilligungsfreie Vorhaben
Soweit die baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind, bedürfen in der Bauzone insbesondere folgende Vorhaben keiner Baubewilligung:

    • unbeheizte Kleinbauten mit einer Grundfläche von höchstens 10 m² und einer Gesamthöhe von höchstens 2,50 m
    • kleine Anlagen der Garten- und Aussenraumgestaltung, wie Brunnen, Teiche, fest installierte Kinderspielgeräte, Gartencheminées sowie auf wenigstens zwei Seiten offene und ungedeckte Gartensitzplätze
    • Mauern und Einfriedungen von weniger als 1,20 m Höhe längs Gemeindestrassen, Wegen und Plätzen sowie von weniger als 1,80 m Höhe längs Grundstücksgrenzen, wenn ihnen nicht die Funktion als Stützmauer zukommt
    • Terrainveränderungen von weniger als 0,50 m Höhe und 100 m² Fläche
    • das Aufstellen einzelner Mobilheime, Wohnwagen und dergleichen ausserhalb bewilligter Camping- und Abstellplätze von weniger als drei Monaten je Kalenderjahr
    • mobile Bauten und Anlagen wie Festhütten, Zelte, Verpflegungs- und Verkaufsstätten, Tribünen und dergleichen während höchstens drei Monaten je Kalenderjahr
    • Unterhalt von Bauten und Anlagen sowie geringfügige Änderungen im Innern von bestehenden Gebäuden
    • unbeleuchtete Aussenreklamen von insgesamt weniger als 2 m² Ansichtsflächen sowie vorübergehende Baureklamen
    • Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung.

Die Kombination mehrerer bewilligungsfreier Bauvorhaben ist in der Regel bewilligungspflichtig. Sollte sich das Grundstück ausserhalb der Bauzone oder im geschützten Ortsbild befinden, ist eine Baubewilligung notwendig.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt die Baubewilligung & Stadtplanung gerne Auskunft.

Einfriedungen und Pflanzungen
Die Vorschriften für Einfriedungen und Pflanzungen finden Sie im Merkblatt «Bauen Sie einen Zaun, eine Mauer oder einen Sichtschutz? Pflanzen Sie einen Baum, einen Strauch oder eine Hecke?», welches Sie hier finden.

Brandschutz und Feuerpolizei
Der Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Bauordnung. Bei Fragen zu feuerpolizeilichen Belangen berät Sie die Baubewilligung & Stadtplanung gerne, um bereits in der Planungsphase geeignete Massnahmen zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Abteilung