Betreibungsauszug

Im Betreibungsregister sind sämtliche betreibungsrechtlichen Massnahmen verzeichnet. Vor wichtigen Geschäftsabschlüssen möchten sich Vertragspartner oft vergewissern, ob eine Person zahlungsfähig ist. Dazu dient der Betreibungsauszug.

Der Auszug kann entweder für Sie selbst (Eigenauskunft) oder über eine Drittperson beantragt werden. In beiden Fällen gilt Folgendes:

Preis
CHF 18.00 (Kostenvorschuss auf IBAN: CH90 0900 0000 9000 9615 5)

Umfang
Der Auszug wird für die Dauer Ihres Wohnsitzes in Buchs ausgestellt, maximal 5 Jahre rückwirkend.

Ablauf
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Nach Eingang der Zahlung sendet Ihnen das Betreibungsamt den Betreibungsauszug per Post zu.

Besondere Hinweise

  • Eigenauskunft:
    Der Auszug wird ausschliesslich der betroffenen Person direkt zugestellt.

  • Betreibungsauszug über Dritte:
    Zusätzlich ist ein rechtsverbindlicher Interessennachweis erforderlich (z. B. Mietvertrag, Bestellung oder Rechnung).
    Am einfachsten und schnellsten übermitteln Sie den Interessennachweis direkt über unser Online-Formular. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail, Post oder persönlich am Schalter einreichen.
    Der Auszug wird ausschliesslich dem Besteller selbst und nur an dessen Adresse zugestellt.

Im Formular können Sie auswählen, ob Sie den Betreibungsauszug für sich selbst benötigen oder über eine Drittperson beantragen möchten.

Zuständige Abteilung