Brandschutz auf Baustellen

Auf Baustellen sind sämtliche erforderlichen Brandschutzmassnahmen gemäss den geltenden kantonalen Vorschriften und den Empfehlungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) umzusetzen. Dies umfasst unter anderem die Ernennung einer verantwortlichen Person für die Brandschutzüberwachung, regelmässige Kontrollgänge, das Freihalten und Kennzeichnen von Fluchtwegen sowie spezielle Vorsichtsmassnahmen bei Schweiss- und Heissarbeiten. Ziel ist es, Brand- und Explosionsrisiken während der Bauarbeiten wirksam zu reduzieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Zuständige Abteilung