Polizeistundenverlängerung

Für gastgewerbliche Tätigkeiten gelten vom Gesetz vorgegebene Schliessungszeiten. Diese dauern von

  • 24.00 bis 05.00 Uhr
  • 01.00 bis 05.00 Uhr in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag.

Für einen bestimmten Anlass kann die Schliessungszeit auf Gesuch des Patentinhabers verkürzt oder aufgehoben werden. Gastgewerbliche Betriebe können höchstens um 12 Polizeistundenverlängerungen pro Jahr und Lokal nachsuchen.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie an, bis wann Sie die Polizeistundenverlängerung wünschen.

Verfahren

Nach Erhalt der Bestellung sendet Ihnen die Stadtkanzlei die Verlängerungsbewilligung per Post zu. Gleichzeitig informiert sie die Polizeistation Buchs. Falls Sie nicht elektronisch bezahlen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung.

Preis

  • CHF 30.00 bis 03.00 Uhr
  • CHF 40.00 länger als 03.00 Uhr

 

Zuständige Abteilung