Rechtsöffnungsbegehren im Betreibungsverfahren

Ein Schuldner hat Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben. Der Gläubiger kann das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist.

Dafür ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung kann der Gläubiger beim Kreisgericht Werdenberg-Sargans die Rechtsöffnung beantragen.

Das Gesuch um Rechtsöffnung sowie die Checkliste sind als PDF verfügbar.

Zuständige Abteilung