Stundungsgesuch definitive Steuerrechnung

Stundung bedeutet Zahlungsaufschub. Falls Sie sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Zahlungsfrist ein Stundungsgesuch beim Steueramt einzureichen. Damit beantragen Sie einen Zahlungsaufschub für die definitive Steuerrechnung.

In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Steueramt ist das Steueramt der Stadt Buchs für die jährliche Steuerveranlagung zuständig. Auf Basis Ihrer Steuererklärung erfolgt die effektive Veranlagung der Gemeinde-, Kantons und Bundessteuern. Die definitive Schlussrechnung ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.

Für Zahlungsvereinbarungen verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung.

Vorgehen
Laden Sie das Formular Stundungsgesuch (PDF) herunter und füllen Sie es vollständig aus.
Dann können Sie es gemeinsam mit den benötigten Unterlagen hier hochladen.

Benötigte Unterlagen:

  • Stundungsgesuch ausgefüllt und unterschrieben
  • Aktuelle Einkommenssituation: Bescheinigung monatliches Einkommen (Gesuchsteller, Partner/Partnerin)
  • Aufstellung der Schulden: Kopien der bisherigen Abzahlungen und Kontoauszug
  • Aufstellung der Wertschriften: Detaillierte Kopien der Konti- und Depotauszügen

Zuständige Abteilung