Umzug

Adressänderung/Umzug innerhalb der Stadt Buchs

Sind Sie innerhalb der Stadt Buchs umgezogen? Bei einem Umzug ist gemäss Artikel 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt des Kantons St. Gallen (abgekürzt: NAG; sGS 453.1) die Adressänderung innert 14 Tagen ab Umzug dem zuständigen Einwohneramt zu melden.

Möchten Sie den Umzug möglichst einfach und ohne Behördengang erledigen? Kein Problem! Nutzen Sie hierfür die Online-Plattform www.eumzug.swiss und erledigen Sie die Ummeldung bequem von zu Hause aus. Ansonsten ist eine persönliche Ummeldung am Schalter der Einwohnerdienste Buchs erforderlich.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte für Ihre Ummeldung innerhalb von Buchs folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Pass oder Identitätskarte
  • rechtsgültig unterzeichneter Mietvertrag im Original (im Falle eines Untermietvertrags benötigen wir zusätzlich den Mietvertrag des Hauptmieters sowie ein schriftliches Einverständnis des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung)

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für Ihre Ummeldung innerhalb von Buchs folgende Unterlagen:

  • gültiger heimatlicher Reisepass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ist auch ein gültiger heimatlicher Personalausweis bzw. eine Identitätskarte möglich)
  • Ausländerausweis (vom Migrationsamt St. Gallen werden für die Adressänderung Gebühren erhoben, welche bei uns am Schalter bezahlt werden müssen)
  • rechtsgültig unterzeichneter Mietvertrag im Original (im Falle eines Untermietvertrags benötigen wir zusätzlich den Mietvertrag des Hauptmieters sowie ein schriftliches Einverständnis des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung)

Ummeldung innerhalb von Buchs einer Nebenwohnsitzadresse (Wochenaufenthalt)

Die Ummeldung einer Nebenwohnsitzadresse über eUmzugCH ist nicht möglich.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnsitzadresse innerhalb von Buchs wechseln, lassen Sie sich bitte beim Einwohneramt Ihrer Schweizer Hauptwohnsitzgemeinde einen neuen Heimatausweis (teilw. auch Interimsausweis oder Aufenthaltsausweis genannt) ausstellen. Diesen Heimatausweis benötigen wir anschliessend zusammen mit dem Mietvertrag Ihrer neuen Wohnung in Buchs für Ihre persönliche Ummeldung bei uns am Schalter. Die gesetzliche Meldefrist beträgt ebenfalls 14 Tage.

Zuständige Abteilung