Retentions- und Versickerungsbauwerke

Als nicht verschmutztes Abwasser gilt unbelastetes Regenwasser von Dächern, Zufahrten, Parkplätzen und dergleichen, sowie Reinabwasser wie Brunnen- und Sickerwasser, Grund- und Quellwasser sowie unbelastetes Kühlwasser.

Datum: 11. Februar 2005

Herausgeber:

Zweckverband Abwasserverband Buchs-Sevelen-Grabs