Tierschutz

Die Stadt Buchs unterstützt den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung gemäss den Vorgaben des Kantons St. Gallen.

Zuständig für die Aufsicht ist das Gesundheitsdepartement des Kantons. Die Stadt Buchs hat zwei verantwortliche Personen benannt, die die Tierhaltung im Gemeindegebiet überwacht und das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bei dessen Aufgaben unterstützt. 

Die Rapportierung erfolgt jährlich an die Abteilung Öffentliche Sicherheit.

Aufgaben und Kompetenzen des Tierschutzbeauftragten

  • unterstützt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bei Betriebserhebungen und -überwachungen
  • beanstandet und vollzieht leichte Mängel in der Nutz- und Heimtierhaltung
  • leitet die erstellten Dossiers der Tierhalter bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung dem kantonalen Amt zur weiteren Bearbeitung weiter
  • kann bei starker Vernachlässigung von Tieren selbst einschreiten

Kontakt

Michael Karli
1. Ansprechperson

Matthias Vetsch
2. Ansprechperson