Zuzug, Umzug, Wegzug

Zuzug nach Buchs

Herzlich willkommen in Buchs!

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Zuzug innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten melden. Sie können dies entweder via Online-Dienst oder nach wie vor auch persönlich am Schalter erledigen.

Die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste geben Ihnen gerne Auskunft zu weiteren relevanten Themen oder leiten Sie an die zuständigen Stellen weiter.

Umzug innerhalb von Buchs

Sie ziehen innerhalb von Buchs um?

Damit wir Ihre neue Adresse im Einwohnerregister erfassen können, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug via Online-Schalter oder persönlich.

Wegzug aus Buchs

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach Ihrem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung ist kostenlos. Als Erwachsene(r) können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Kinder (unter 18 Jahren) melden.

Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen dafür eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils).

Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen: 

  • Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen

  • Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder S

  • Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht

  • Wochenaufenthalter

In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug online melden.

Bescheinigungen

Ob für eine amtliche Stelle, eine Versicherung oder zur Vorlage bei einer anderen Institution, manchmal benötigen Sie einen Nachweis Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Anwesenheit. Die Einwohnerdienste unterstützen Sie bei der Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung oder Lebensbescheinigung sowie bei Anfragen zur Adresse. Einige Services sind online verfügbar, andere erfordern ein persönliches Erscheinen vor Ort.

Weitere Themen

Neben den klassischen Einwohnerdiensten bieten wir auch Informationen zu spezifischen Themen rund ums Wohnen in Buchs. Melden Sie Ihr Kind bei der ehemaligen Schule ab und nehmen Sie mit der Schulverwaltung möglichst früh Kontakt auf. Wenn Sie einen Hund halten, finden Sie hier alles zu Anmeldung, Mikrochip und Taxen. Zudem erhalten Sie Zugriff auf Immobilienportale mit Miet- und Kaufobjekten in der Region, ideal für Neuzuziehende oder Wohnungssuchende. 

Zuständige Abteilung

Einwohnerdienste