Stadt Buchs Bürgerversammlung

Bürgerversammlung (Rechnung 2026)

Buchs ist als Stadt mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft ist in diesem Sinn das oberste Organ der Stadt. Sie wählt die beiden anderen Organe: Stadtrat und Geschäftsprüfungskommission. Der Stadtrat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Die Bürgerversammlung beschliesst jeweils zu Beginn des Jahres über die Jahresrechnung des Vorjahres und am Jahresende über das Budget für das kommende Jahr.

Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Buchs wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmrechtsausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

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