Wer auf kommunaler Ebene ein Volksbegehren einreichen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch das Quorum an gültigen Unterschriften, das für die Amtszeit 2025 bis 2028 festgelegt wurde.
Das Quorum (Anzahl gültiger Unterschriften zwecks Einreichung eines Volksbegehrens) der Amtszeit 2025 bis 2028 beläuft sich auf 315 Unterschriften. Weitere Informationen zu Volksbegeheren auf kommunaler Ebene erteilt Ihnen die Stadtkanzlei.