Tod
Die Anmeldung des Todes erfolgt unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen die Todesurkunde aus.
Für Erbangelegenheiten ist das Amtsnotariat zuständig. Dort werden Erbbescheinigungen ausgestellt und Testamentseröffnungen durchgeführt.
Kontakt
St. Gallerstrasse 2
9471 Buchs
Tel. 081 755 75 30
Fax 081 755 75 31
zivilstandsamt@buchs-sg.ch
Bestattung
Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte möglichst umgehend mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Bestattungsamt.
Zugehörige Objekte
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