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Tod

Die Anmeldung des Todes erfolgt unter Vorlage der ärztlichen Todesbescheinigung beim Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen die Todesurkunde aus.

Für Erbangelegenheiten ist das Amtsnotariat zuständig. Dort werden Erbbescheinigungen ausgestellt und Testamentseröffnungen durchgeführt.

Bestattung

Das Bestattungsamt untersützt die Angehörigen in einem Todesfall, koordiniert den Ablauf mit den Kirchbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Si…
Das Bestattungsamt untersützt die Angehörigen in einem Todesfall, koordiniert den Ablauf mit den Kirchbehörden und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte möglichst umgehend mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Bestattungsamt.

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