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Auf dem Marktplatz beim Werdenbergersee können Fahrende einen Standplatz mieten. Der Standplatz (Marktplatz) südlich des Werkhofgebäudes wird von April bis Oktober betrieben. Je nach Wetterverhältnissen und Nachfrage können die Daten ausgedehnt resp. verkürzt werden.

Die Fahrenden haben sich bei der Bauverwaltung (Rathaus Buchs) spätestens am Ankunftstag zu melden und die Standplatzbewilligung zu beantragen. Die Ausweise und Gewerbepatente sind vorzuweisen.

Bei Standplatzbelegungen haben die Anlässe der Politischen Gemeinde (Jahrmärkte, Zirkusse, Ausstellungen, etc.) Vorrang. Die Bauverwaltung entscheidet, ob eine Belegung durch Fahrende möglich ist.

Es werden maximal 6 Wohneinheiten zugelassen. Der Platz dient in erster Linie den Schweizer Fahrenden. Ausländische Fahrende werden nur zugelassen, wenn vom Kanton St. Gallen eine Kostengutsprache vorliegt und wenn keine Schweizer auf dem Platz stationiert sind.

Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 2 Wochen.

 

Hier finden Sie die Platzordnung.
BV_Merkblatt_Platzordnung_Fahrende.pdf (PDF, 76.32 kB)

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