Bürgerversammlungen
Die Bürgerversammlung entscheidet jeweils im Mai über die Jahresrechnung und im November über das Budget.
Kompetenzen
- die Gemeindeordnung;
- die Jahresrechnung;
- Budget und Steuerfuss;
- einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen; als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen;
- Erwerb von Grundstücken zu einem Preis, der den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigt;
- Veräusserung von Grundstücken, wenn Verkehrswert oder Anlagekosten den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen, soweit nicht ein Beschluss der Bürgerschaft im Einzelfall eine andere Regelung vorsieht;
- Veräusserung von Mehrheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Gemeindeordnung oder ein Beschluss der Bürgerschaft keine andere Regelung vorsieht;
- Nachtragskredite, soweit die Gemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht;
- Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen mit Auflagen oder Bedingungen von grosser Tragweite;
- Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und bei Zweckverbänden;
- Initiativbegehren;
- Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.
Voraussetzungen
Stimmrechtsausweis und Broschüre werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmrechtsausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.
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