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Einbürgerung

Um das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben, müssen Sie ein Einbürgerungsgesuch bei uns einreichen. Das Gesuch kann nur positiv beantwortet werden, wenn Sie sämtliche Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung beziehungsweise die erleichterte Einbürgerung erfüllen. Eine erleichterte Einbürgerung ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie mit einer Schweizerin/einem Schweizer verheiratet sind oder einen schweizerischen Elternteil haben. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration.
 
Das Einbürgerungsgesuch wird durch mehrere Instanzen geprüft und beinhaltet auch Gespräche vor Ort. Für eine ordentliche Einbürgerung ist die Zustimmung der Gemeinde, des Kantons und des Bundes erforderlich. Bei allen drei Instanzen fallen Gebühren an. Das Verfahren dauert mindestens einige Monate, oft aber länger als ein Jahr.
 
Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Publikationen Ansonsten hilft Ihnen die Stadtkanzlei gerne weiter. 

Einbürgerung

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Buchs erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? …
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Buchs erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nachdem wird das Verfahren der 'Einbürgerung im Allgemeinen' oder der 'Besonderen Einbürgerung' angewendet. Der Einbürgerungsrat ist für die Einbürgerungen zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Sicherheits- und Justizdepartement am Verfahren beteiligt.

Die Stadtkanzlei informiert Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das kantonale Gesuchsformular können Sie bei der Stadtkanzlei beziehen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.

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