Gastgewerbe und Veranstaltungen
Kontakt
St. Gallerstrasse 2
9471 Buchs
Tel. 081 755 75 10
Fax 081 755 75 01
stadtkanzlei@buchs-sg.ch
Veranstaltung
Ist eine Veranstaltung öffentlich zugänglich, sind nähere Abkärungen nötig.
Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.
Geldspiele (Bewilligungen für Tombola, Lottoveranstaltungen etc.): Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die gesetzliche Regelung der Geldspiele in der Schweiz und im Kanton St.Gallen: Geldspiele | sg.ch.
Schliesslich beinhaltet auch die eidg. Schall- und Laserverordnung verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.