Öffentliche Mitwirkung Ersatzbau Fussgängerbrücke Stiegengässli
Vom 29. Oktober 2024 bis zum 27. November 2024 ist die Bevölkerung eingeladen, Mitwirkungsbegehren über die digitale Mitwirkungsplattform E-Mitwirkung einzureichen: www.mitwirken-buchs-sg.ch
Die Erfassung in der E-Mitwirkung ist einfach und hilft der Verwaltung bei der effizienten Auswertung. Alternativ können Mitwirkungsbegehren mit Antrag und Begründung nach wie vor auch in Papierform bei der Bauverwaltung, St. Gallerstrasse 2, Postfach, 9471 Buchs, eingereicht werden.
Die Planunterlagen sind über die E-Mitwirkung abrufbar oder können im Rathaus Buchs, Bauverwaltung (Büro Nr. 315) eingesehen werden.
Die Mitwirkungsbegehren werden geprüft und dem Stadtrat mit den Planerlassen vorgelegt.