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Volksbegehren / Quorum

Das Quorum (Anzahl gültiger Unterschriften zwecks Einreichung eines Volksbegehrens) der Amtszeit 2025 bis 2028 beläuft sich auf 315 Unterschriften. Weitere Informationen zu Volksbegeheren auf kommunaler Ebene erteilt Ihnen die Stadtkanzlei (stadtkanzlei@buhcs-sg.ch).

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