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Erneuerungswahlen der Stadtbehörden der Politischen Gemeinde Buchs für die Amtsdauer 2025-2028; Mitglieder des Stadtrates; 2. Wahlgang

23. September 2024

Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Stadtbehörden für die Amtsdauer 2025-2028 fand am 22. September 2024 statt.

Die Wahlprotokolle sind auf der Internetseite der Stadt (www.buchs-sg.ch) abrufbar.

Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 lediglich drei der fünf Mitglieder des Stadt­ra­tes das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; ab­gekürzt WAG) erreicht haben, ist ein zweiter Wahl­gang nötig.

Eine stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvor­schlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG).

Kommt keine stille Wahl zu­stande, findet der zweite Wahlgang am 24. No­vember 2024 statt. Wahlvorschläge für den zwei­ten Wahlgang können bis spätestens 30. September 2024,  17.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei, St. Gallerstrasse 2, 9470 Buchs, ein­gereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Im Übrigen gelten die gleichen Bestim­mungen wie für den ersten Wahlgang.

Die Stadtkanzlei gibt das entsprechende Formu­lar ab bzw. ist untenstehend abrufbar.

Abstimmung

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Wahlvorschlag Erneuerungswahl Mitglied Stadtrat 2. Wahlgang (PDF, 76.58 kB) Download 0 Wahlvorschlag Erneuerungswahl Mitglied Stadtrat 2. Wahlgang

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