Inhalt

Stüdtlimühle/Gewölbekeller

Die Stüdtlimühle und der Gewölbekeller kann an Dritte vermietet werden, soweit es der Eigenbedarf durch die Politische Gemeinde Buchs zulässt. Die Vermietung erfolgt im Regelfall nur an Personen und Institutionen mit Sitz in Buchs, wobei je nach Nutzergruppe unterschiedliche Ansätze zur Anwendung gelangen. Die Miete der Räumlichkeiten ist schriftlich zu beantragen.
Stüdtlimühle/Gewölbekeller

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download

Fusszeile