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Bauanzeige Märk Generalunternehmung GmbH

5. März 2015
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftMärk Generalunternehmung GmbH, Wiedenstrasse 50b, 9470 Buchs
GrundeigentümerOrtsgemeinde Buchs, Ulmenstrasse 2, 9470 Buchs
ProjektverfasserMärk Architektur AG, Wiedenstrasse 50B, 9470 Buchs
BauprojektNeubau Terrassenhaus
Grundstück Nr.3455 / BR 30183
OrtRäfiserhalde 17
Baubewilligungs Nr.2015-147


Das Baugesuch liegt vom 5. März 2015 bis 18. März 2015 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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