Einbürgerungsaktion «Mein Wohnort – mein Bürgerort!»
Der Einbürgerungsrat hat den Gesuchstellern am 1. Juli 2015 das Orts- und Gemeindebürgerrecht Buchs erteilt. Bei Personen, die bereits Bürger des Kantons St. Gallen sind, wird die Erteilung eines weiteren Gemeindebürgerrechts mit Beschluss der Politischen Gemeinde rechtswirksam. Bei Personen, die noch nicht Bürger des Kantons St. Gallen sind, hat die Regierung über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zu beschliessen. Die Einbürgerung wird erst dann mit Beschluss der Regierung des Kantons St. Gallen rechtswirksam. Die Regierung wird voraussichtlich im November 2015 über die Gesuche befinden.