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von Buchs wegziehen

Sie verlassen unsere Stadt? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
 
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung aus unserer Stadt ist kostenlos. Als Erwachsene(r) können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Kinder (unter 18 Jahren) melden. 
 
Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen: 
  • Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder S
  • Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.
  • Wochenaufenthalter
 
In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug online melden. Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils).

Abmeldung

Sie verlassen die Stadt Buchs? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich …
Sie verlassen die Stadt Buchs? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bei unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, müssen Sie uns ein Ausweisdokument (ID/Pass) vorweisen.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Stadt ist gratis.

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