Lernfahrausweis
Sie können die Gesuchsformulare bei den Einwohnerdiensten, bei jeder Polizeistation oder online beziehen.
Vor dem Einreichen des Gesuchs müssen Sie bei einem Optiker Ihr Sehvermögen testen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Dieses muss schliesslich auch noch eine Bestätigung der Personalien enthalten. Das übernehmen die Einwohnerdienste.
Besitzen Sie bereits einen Lernfahrausweis, dessen Ausstellungsdatum nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt, ist der Sehtest nicht erforderlich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 755 75 20 | einwohneramt@buchs-sg.ch |