Umzug
Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Schweizer Gemeinde gemeint.
Generelle Voraussetzungen
- Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
- Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
- Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum Ihrer Adressänderung.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 755 75 20 | einwohneramt@buchs-sg.ch |